4. September 2026

Tarif-Vorlagen (TVöD & TV-L)

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Tarif-Vorlagen (TVöD & TV-L)

Für Einrichtungen und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bietet PlainStaff vorkonfigurierte Tarif-Vorlagen nach den Regelungen des TVöD (Bund und VKA) sowie des TV-L (für alle 15 teilnehmenden Bundesländer).

Mit diesen Profilen lassen sich Arbeitszeitmodelle, Höchstarbeitszeitgrenzen, Pausenregelungen und Ausgleichszeiträume mit einem Klick rechtssicher vorbefüllen.

Verfügbare Tarifwerke und Vorlagen

PlainStaff stellt Profile für folgende Tarifverträge bereit:

  • TVöD Bund (§ 6 Abs. 1 TVöD): Regelarbeitszeit 39,0 Std./Woche.
  • TVöD VKA (§ 6 Abs. 1 TVöD): 39,0 Std./Woche (Tarifgebiet West) bzw. 40,0 Std./Woche (Tarifgebiet Ost).
  • TVöD-B / TVöD-K / TV-Ärzte: Spezielle Profile für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und kommunale Kliniken.
  • TV-L (§ 6 Abs. 1 TV-L): Vorkonfigurierte Wochenarbeitszeiten nach Bundesland (z. B. 38,7 bis 40,1 Std./Woche je nach Bundesland und Tarifgebiet).
  • Internationale Profile: Vordefinierte Vorlagen für den öffentlichen Sektor in Österreich, Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und Großbritannien.

So aktivierst du eine Tarif-Vorlage

Tarif-Vorlagen lassen sich auf drei Ebenen hinterlegen. Gilt für einen Mitarbeiter mehr als eine Ebene, greift die speziellste: Arbeitszeitmodell vor Region vor Unternehmenseinstellung. Ist nirgends eine Vorlage gesetzt, rechnet PlainStaff rein nach den gesetzlichen Vorgaben.

Voraussetzung: Land der Region

Die Auswahlliste zeigt nur Vorlagen des Landes, das in der Region hinterlegt ist. Für TVöD und TV-L muss die Region also auf Deutschland stehen (Admin > Regionen). Wählst du dort zusätzlich ein Bundesland aus, schlägt PlainStaff automatisch das passende TV-L-Profil vor, sofern noch keine Vorlage gesetzt ist (Ausnahme: Hessen, das mit dem TV-H ein eigenes Tarifwerk hat).

1. Im Arbeitszeitmodell (empfohlen)

  1. Öffne Admin > Arbeitszeitmodelle und lege ein Modell an oder bearbeite ein bestehendes.
  2. Wähle im Feld Tarif- / Arbeitszeitvorlage das passende Profil aus. Unter jedem Eintrag siehst du die Fundstelle und die Wochenarbeitszeit.
  3. PlainStaff befüllt sofort die Sollzeiten Mo–Fr, die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die Option Pausen zählen zur Arbeitszeit. Bei einem neuen Modell wird zusätzlich der Kurzname des Tarifwerks als Modellname übernommen.
  4. Prüfe die vorbefüllten Werte, passe sie bei Bedarf an (z. B. abweichende Verteilung auf die Wochentage oder Teilzeit) und speichere.

Achtung

Die Auswahl einer Vorlage überschreibt die bereits eingetragenen Soll- und Höchstzeiten des Modells. Wähle die Vorlage daher am besten aus, bevor du individuelle Werte anpasst.

2. In der Region

Unter Admin > Regionen setzt du im Feld Standard-Tarifvorlage eine Vorauswahl für alle Mitarbeiter dieser Region. Sie greift für alle Arbeitszeitmodelle, in denen keine eigene Vorlage hinterlegt ist.

3. Für das gesamte Unternehmen

Unter Admin > Konfiguration > Arbeitszeit legst du mit Standard-Tarifvorlage für das Unternehmen den mandantenweiten Rückfallwert fest.

Vorlage wieder entfernen

Alle drei Felder lassen sich über das Löschsymbol im Auswahlfeld leeren. Damit gilt für die betroffenen Mitarbeiter wieder ausschließlich das Arbeitszeitgesetz. Die zuvor befüllten Soll- und Höchstzeiten des Modells bleiben dabei unverändert erhalten.

Angeordnete Überstunden freischalten

Damit PlainStaff angeordnete Überstunden nach § 7 Abs. 7 TVöD / TV-L getrennt ausweist, aktiviere unter Admin > Buchungsarten in der jeweiligen Buchungsart die Option Gilt als angeordnete Überstunden (TVöD / TV-L §7). Buchungen mit dieser Buchungsart werden anschließend in Tages- und Wochenansicht entsprechend gekennzeichnet.

Was bewirkt die Auswahl einer Vorlage?

Beim Auswählen einer Tarifvorlage im Arbeitszeitmodell (unter Admin > Arbeitszeitmodelle) werden folgende Parameter automatisch belegt:

  1. Regelarbeitszeit: Die tarifliche Wochenarbeitszeit sowie die tägliche Sollzeit für Vollzeitkräfte.
  2. Tägliche und wöchentliche Obergrenzen: Automatische Prüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (ArbZG § 3) und tariflichen Korridore.
  3. Pausen nach Wechselschicht (§ 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD / TV-L): Die Option Pausen zählen zur Arbeitszeit kann für Beschäftigte im echten Wechselschichtdienst aktiviert werden, sodass gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen auf die Sollarbeitszeit angerechnet werden.
  4. Ausgleichszeiträume (§ 6 Abs. 2 TVöD / TV-L): PlainStaff überwacht automatisch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über den tariflichen Ausgleichszeitraum (in der Regel bis zu einem Jahr).

Klassifizierung von Überstunden und Mehrarbeit

PlainStaff differenziert transparent zwischen verschiedenen Mehrarbeitsformen:

  • Gleitzeit-Plus: Im Rahmen einer Gleitzeit- oder Arbeitszeitkorridorvereinbarung erbrachte Plusstunden fließen direkt auf das Gleitzeitkonto.
  • Angeordnete Überstunden: Überstunden, die durch Vorgesetzte ausdrücklich angeordnet wurden (gekennzeichnet durch eine Buchungsart mit aktivierter Option Angeordnete Überstunde nach § 7 Abs. 7 TVöD / TV-L).
  • Mehrarbeit für Teilzeitkräfte: Arbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten über die individuelle vertragliche Arbeitszeit hinaus bis zur tariflichen Vollzeitarbeitszeit (§ 7 Abs. 6 TVöD / TV-L).
  • Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst: Klassifizierung von Inanspruchnahmen bei Rufbereitschaft oder Bereitschaftszeiten inklusive Mindestansätzen (§ 8 TVöD / TV-L).

In den Übersichten (Tageserfassung, Wochenansicht und Zeitkonto) zeigt PlainStaff entsprechende Hinweiskennzeichen (Badges) für Gleitzeitüberhang, angeordnete Überstunden und Überschreitungen des tariflichen Arbeitszeitkorridors an.

Hinweis

Rechtlicher Hinweis

Die in PlainStaff hinterlegten Werte stellen Standardeinstellungen nach den jeweiligen Tarifvertragsnormen dar. Sie ersetzen keine arbeitsrechtliche Beratung oder Prüfung betrieblicher Dienstvereinbarungen.